Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Änderungsvorbehalt
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf Webdesign-, Pflegeleistungen und alle weiteren Administratorischen Dienstleistungen, die Onlinify Webtechnologies für den Kunden erbringt.Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn durch den Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und Onlinify Webtechnologies ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.2 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nach den folgenden Rechtsgrundlagen in nachfolgend genannter Rangfolge:
• Angebot von Onlinify Webtechnologies
• diese AGB
1.3 Bei allen zukünftigen Verträgen, die der Kunde mit Onlinify Webtechnoplogies eingeht, gelten immer diese AGB. Dabei ist es unerheblich, ob sie nochmals einbezogen oder besprochen wurden.
1.4 Onlinify Webtechnologies behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Dies ist nur der Fall, wenn wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und die Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzugen dieser AGB vorgemacht werden, soweit dies zur Beseitigng von Schwierigkeitee bei der Durchführumg des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandnen Regelunsglückne erforderlich ist.
1.5 Onlinify Webtechnologies behält sich das Recht vor, die Preise zu erhöhen, sollten die Kosten steigen. Dies könnte der Fall sein, wenn Drittanbieter – von denen Onlinify Webtechnologies für die Erbringung der Leistung notwendige Vorleistung bezieht – ihre Preise erhöhen.
1.6 Änderungen der AGB und Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt (siehe 1.4 & 1.5). Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über Leistungen zwischen Onlinify Webtechnologies und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn ein verbindliches Angebot von unserer Seite aus vom Kunden akzeptiert worden ist.
3. Allgemeine Pflichten von Onlinify Webtechnologies, Leistung
3.1 Onlinify Webtechnologies wird die in ihrem Angebot angeführten Dienstleistungen bereitstellen. Mit dem Begriff „Leistung“ sind Dienste, Werkleistungen und Lieferungen gemeint.
3.2 Onlinify Webtechnologies hat die Freiheit, bei der Auswahl der Mittel für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen selbst zu entscheiden.
3.3 Onlinify Webtechnologies ist berechtigt Teilleistungen zu nutzen, sofern sie eigenständig verwendbar sind.
4. Mitwirkungs-/Leistungspflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:
4.1 Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Verfügung, der bevollmächtig ist, Entscheidungen im Rahmen der Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen zu treffen.
4.2 Onlinify Webtechnologies wird vom Kunden alle Informationen, die für das Geschäft des Kunden relevant sind oder die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Onlinify Webtechnologies auch ohne Aufforderung alle Informationen übermitteln, von denen der Kunde erkennt oder erkennnen kann, dass sie für die Erbringung der Leistung von Bedeutugn sind. Insbesondere gilt dies für vom Kunden vorgemachte Änderuneg an seinen Einrichtugen, soweit diese Auswirkugen auf die zu erbringende Leistug haben könnem.
4.3 Onlinify Webtechnologies weist den Kunden darauf hin, dass er bei Erhalt von Passwörtern für Server o.ä. diese geheim zu halten und nur im absolut notwendigen Umfang an eine begrenzte Personenzahl weiterzugeben hat. Weiterhin wird der Kunde gebeten, die ihm übermittelten Standardpasswörter unverzüglich sowie in regelmäßigen Abständen – sofern eine Änderung möglich ist – zu ändern. Sollte der Kunde Kenntnis von unbefugtem Wissen Dritter betreffend genannter Passwörter haben oder vermuten, Onlinify Webtechnologies umgehend hierüber in Kenntnis setzen.
4.4 Für den Fall, dass nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Onlinify Webtechnologies für die Sicherung der Daten zuständig ist, trägt es der Kunde selbst Sorge, dies regelmäßig und gefahrentsprechend – mindestens jedoch einmal pro Woche – zu tun. Dies ermöglicht die Rekonstruktion im Falle des Verlustes. Unabhängig von einer eventuell bestehenden Vereinbarung sind es sowohl Archivierungspflichten handels- als auch steuerlichen Ursprungs oder anderer Art vom Kunden selbst zu beachten und einzuhalten.
4.5 Der Kunde ist dazu verpflichtet, Onlinify Webtechnologies unverzüglich schriftlich über jede Änderung seiner Rechtsform, Anschrift und Bankverbindung oder grundlegende finanzielle Veränderung (wie z.B. Anträge auf Insolvenzeröffnung oder Zahlunsunfähigkeit) in Kenntnis zu setzen. Kosten, die durch eine solche verspätete Information entstehen, sind vom Kunden zu übernehmen.
4.6 Weitere Mitwirkungs-/Leistungspflichten ergeben sich aus dem Angebot.
4.7 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungs-/Leistungspflichten für Onlinify Webtechnologies unentgeltlich.
4.8 Mitwirkungs-/Leistungspflichten sind vertragliche Pflichten des Kunden, keine Obliegenheiten.
5. Beistellungen
5.1 Wenn zwischen Onlinify Webtechnologies und dem Kunden vereinbart ist, dass der Kunde die erforderliche Infrastruktur, Hardware und/oder Software für die Leistungserbringung bereitstellen muss, hat der Kunde diese Beistellungen pünktlich, unentgeltlich und in einem vertragsgemäßen Zustand bereitzustellen. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, eine Beistellung vorzunehmen, die dem Zweck des Vertrages entspricht.
5.2 Ziffern 4.7 und 4.8 finden entsprechende Anwendung.
6. Nutzung durch Dritte
Ohne die vorherige, schriftliche Zustimmung von Onlinify Webtechnologies darf der Kunde die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht an Dritte weitergeben.
7. Entgelte
7.1 Der Rechnungsbetrag wird vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
7.2 Onlinify Webtechnologies ist berechtigt, regelmäßig wiederkehrende Entgelte jeden Monat im Voraus zu berechnen.
7.3 Wenn mit dem Kunden ein Bankeinzugsverfahren vereinbart ist, werden die für die Leistungen in Rechnung gestellten Entgelte 14 Tage nach Zugang der Rechnung durch Onlinify Webtechnologies eingezogen. Der Kunde muss sicherstellen, dass auf dem angegeben Konto genügend Deckung vorhanden ist.
7.4 Der Kunde trägt die Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte mindestens in Höhe von 5 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. Onlinify Webtechnologies steht der Nachweis höherer Kosten der Rückbelastung offen, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten zu.
7.5 Wenn der Kunde die Zustimmung für das Lastschriftverfahren widerruft, wird Onlinify Webtechnologies eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben, um die Verwaltung zu veranlassen.
7.6 Onlinify Webtechnologies kann ihre Leistung durchaus von einer angemessenen Anzahlung abhängig machen.
7.7 Onlinify Webtechnologies behält sich das Recht vor, dem Kunden in regelmäßigen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung wird durch den Wert der bereits erbrachten Leistungen von Onlinify Webtechnologies bestimmt. Die Abschlagsrechnung muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt beim Kunden beglichen werden.
8. Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
8.1 Wenn der Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Pflegevertrag) nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende seiner Mindestlaufzeit gekündigt wird, verlängert sich seine Laufzeit um weitere drei Monate. Sofern dieser Vertrag nicht erneut mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Verlängerung gekündigt wird, verlängert er sich anschliessend jeweils um Dreimonatsintervalle – vorausgesetzt, er wurde nicht bereits zuvor für das kommende Intervall gekündigt.
8.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Kündigungen bedürfen der schriftform.
9. Leistungsstörungen
9.1 Onlinify Webtechnologies bemüht sich Störungen umgehend und innerhalb einer angemessener Frist beseitigen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Onlinify Webtechnologies von allen erkennbaren Mängeln oder Störungen unverzüglich zu informieren und Onlinify Webtechnologies bei der Entstörung so gut wie möglich zu unterstützen.
9.3 Wenn die Überprüfung einer Störungsmeldung ergibt, dass keine Störung von Onlinify Webtechnologies vorlag, hat der Kunde den für die Überprüfung entstandenen Aufwand zu ersetzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Fehler im zumutbaren Umfang vom Kunden erkannt worden wäre.
9.4 Onlinify Webtechnologies kann nicht garantieren, dass der Kunde vollständig geschützt ist. Onlinify Webtechnologies verwendet bekannte Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Dennoch kann Onlinify Webtechnologies nicht ausschließen, dass z.B. ein neues Angriffsverfahren die Komponenten des Kunden erreicht, bevor die Hersteller dieser Tools eine Aktualisierung herausgegeben haben, die dieses Angriffsverfahren erkennt.
9.5 Onlinify Webtechnologies behält sich das Recht vor, jederzeit die Leistungen auszusetzen und/oder die Verwendung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einzustellen, wenn
– Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Leistungen durchgeführt werden müssen;
– einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge geleistet werden muss
– der Kunde Onlinify Webtechnologies bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert; – die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.
9.6 Onlinify Webtechnologies ist nicht für Mängel oder Störungen der Website verantwortlich, die aufgrund von Störungen des Content Management-Systems oder Shop-Systems entstanden sind.
9.7 Der Kunde hat keine Ansprüche auf die von Onlinify Webtechnologies erbrachten Leistungen, falls diese Störungen durch Bearbeitugen des Kundens (z.B an der Website) oder sonstige unkontrollierbare Umstände entstehen.
10. Abnahme und Mängel
Sofern die Parteien Leistungen vereinbaren, die unter das Werkvertragsrecht fallen oder Abnahmen vereinbart haben, gelten folgende Regelungen:
10.1 Der Kunde muss Onlinify Webtechnologies unverzüglich über etwaige Mängel in Kenntnis setzen. Bei mangelhaften Leistungen hat Onlinify das Recht, die Mängel zu beheben oder neu zu liefern („Nacherfüllung“). Die Ermöglichung einer zumutbaren Umgehung des Mangels stellt eine ausreichende Nacherfüllung dar. Wenn Onlinify die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich nicht erbringt, kann der Kunde seine Ansprüche geltend machen. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag; ein Anspruch auf Minderung des Kunden bleibt hiervon unberührt.
11. Haftung
Onlinify Webtechnologies haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
11.1 Onlinify Webtechnologies haftet in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie, Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3 Im Falle einer Betriebsaufgabe muss der Inhaber des Unternehmens nicht mit seinem Privatvermögen haften. Schadensersatzzahlungen jeglicher Art sind hiermit ausgeschlossen, sofern keine Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
12. Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch 36 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Leistung erbracht oder die Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen sowie Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
13. Höhere Gewalt
13.1 Niemand ist verantwortlich für Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstanden sind.
13.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Streiks, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Kriege, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten wie Feuer oder auch Sabotageangriffe Dritter. Die betroffenen Parteien werden sich bezüglich des Auftretens eines solchen Ereignisses informieren.
14. Nutzungsrechte und Freistellung, Referenz, Quellcode
14.1 Der Kunde erhält das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht die vertragsgegenständliche Website zu nutzen, sobald die gesamten Entgelte bezahlt wurden. Dies schließt ein: Speicherung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe der Website. Bis zur vollständigen Zahlung geschuldeter Entgelte hat der Kunde jedoch nur ein einfaches, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zu Testzwecken vor Abnahme. (a) Die Regelungen betreffend die Rechte bei Zurverfügungstellung von (fremden) Inhalten durch die Parteien gemäß 14.2 und 14.4 sowie (b) der Urhebervermerk von Onlinify Webtechnologies gemäß Ziffer 14.6 bleiben jedoch hiervon unberührt/vorbehalten.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Website sowie die Software weiterzuentwickeln, wenn dies ausschließlich für eigene Zwecke geschieht und der Dritte nicht in der Lage sein soll, dies als eine eigene Website zu verwenden. Die Weiterentwicklung des Angebots darf außerdem unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden. Das gemäß diesem Vertrag erhaltene Nutzungsrecht beschränkt sich alleinige auf die Internetnutzung der Website oder von Bestandteilen hiervon. Der Kunde ist daher untersagt, Gestaltungselemente der Website anderswo – auch in gedruckter Form – zu nutzen.
14.2 Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für Onlinify-Inhalte wie Daten, Texte und Grafiken zur Verwendung für eigene Zwecke. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist enthalten. Ausgeschlossen sind die weiteren Rechte wie Vervielfältigung (notwendige Sicherheit ausgenommen), Verbreitung sowie Wiedergabe und Bearbeitung von Inhalten.
14.3 Wenn ein Kunde von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten in Bezug auf die Inhalte, die Onlinify Webtechnologies überlässt, angeklagt wird, sind angemessene Abwehrmassnahmen, Verhandlungen und das Führen möglicher Rechtsstreitigkeiten in jedem Fall Sache von Onlinify Webtechnologies bzw. des entsprechenden Herstellers oder Distributors der Inhalte. Der Kunde wird gegen ihn geltend gemachte Ansprüche nur mit schriftlicher Genehmigung von Onlinify Webtechnologies anerkennen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, Onlinify Webtechnologies bzw. den Hersteller oder Distributor bei der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und Verhandlung zu unterstützen.
14.4 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen Ansprüche von Dritten wegen Verletzung von Rechten gemacht werden.
14.5Onlinify Webtechnologies ist berechtigt, auf der Website des Kunden einen Urheberhinweis anzubringen und im Impressum als Urheber genannt zu werden. Der Kunde darf die Hinweise nicht ohne Zustimmung von Onlinify Webtechnologies entfernen. Onlinify Webtechnologies kann vom Kunden verlangen, die Hinweise zu entfernen, falls Onlinify keinen Zugriff auf die Server des Kunden hat.
14.6 Onlinify Webtechnologies hat das Recht, den Kunden auf der eigenen Website sowie in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen und die für diesen erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben bzw. auf sie hinzuweisen.
14.7 Onlinify Webtechnologies wird den Kunden, sobald dieser die gesamte Vergütung für die Website an Onlinify entrichtet hat, den Quellcode der Website zur Verfügung stellen.
15. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen Onlinify Webtechnologies an Dritte abzutreten.
15.2 Der Kunde kann nur dann aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn ihm wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung Zahlungsansprüche zustehen. Dies ist jedoch nicht der Fall bei unerheblichen Mängeln. Ausserdem hat der Kunde kein Zurückbehaltunsgrecht, sollte sein Anspruch bereits verjährt seind. Forderungen des Kundens müsssen außerdem entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sein.
16. Vertraulichkeit
16.1 Die „vertraulichen Informationen“ beziehen sich auf den Inhalt des Angebots und alle anderen Formen von Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages zwischen den Parteien ausgetauscht werden. Dies gilt sowohl für jene, die als vertraulich gekennzeichnet sind, als auch solche welche deren Geheimhaltungsbedürfnis implizieren.
16.2 Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen mit der notwendigen Sorgfalt und Diskretion behandeln. Diese Informationen dürfen nur für die Zwecke dieses Vertrags genutzt werden.
16.3 Vertrauliche Informationen dürfen nur für den im 16.2 genannten Zweck verwendet werden und müssen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Die Weitergabe dieser Information an Beschäftigte der anderen Partei ist gestattet, sofern sie Kenntnis von den betreffenden Information haben müssen, um den Zweck des Vertrages zu erfülllen können. Die Empfängerer der jeweiligen Informtion sind in eine entsprechende Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit gebundem. Dritten ist die Weitergabe nur mit Erlaubnis der anderen Partei gestattet; in diesem Fall gelten auch für die sonstigen Dritten dieselben Regeln hinsichtlich derVertraulcihkeit
16.4 Diese Informationen müssen geheim bleiben, außer sie sind:
-Bereits öffentlich bekannt
-Werden an Subunternehmer weitergegeben um die Leistung zu bringen
-Müssen aufgrund von Rechtsvorschriften offengelegt werden und die Parteien wurden darüber informiert (sofern es rechtlich zulässig ist)
-An Angehörige von Berufsgruppen weitergegeben, die beruflich schweigen müssen.
16.5 Die Regelungen der Ziffer 16 werden zwei (2) Jahre nach Beendigung der Leistung fortgesetzt.
17. Sonstiges
17.1 Ausschließlich deutsches Recht gilt für alle Ansprüche aus der Beziehung zum Kunden. UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar
17.2 Der Gerichtsstand ist Köln